{"id":246475,"date":"2021-10-29T10:50:03","date_gmt":"2021-10-29T08:50:03","guid":{"rendered":"https:\/\/beecare.ch\/?p=246475"},"modified":"2024-06-24T09:15:07","modified_gmt":"2024-06-24T07:15:07","slug":"der-vorsorgeauftrag-zum-schutz-unserer-zukunft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/beecare.ch\/de\/news\/der-vorsorgeauftrag-zum-schutz-unserer-zukunft\/","title":{"rendered":"Der Vorsorgeauftrag: Zum Schutz unserer Zukunft"},"content":{"rendered":"<p>Wenn eine Person nicht mehr urteilsf\u00e4hig ist, treten nahestehende Personen und rechtliche Betreuer ein, um ihre Interessen zu wahren und alle erforderlichen Entscheidungen zu treffen.<\/p>\n<p><strong>Aber wie sind diese Beziehungen geregelt? Nach welchen Kriterien wird jemand unter Beistandschaft gestellt? <\/strong><\/p>\n<p>Mit der Reform des <strong>Schweizerischen Zivilgesetzbuches<\/strong> im Jahr 2013 wurde einem charakteristischen Aspekt unserer Gesellschaft Rechnung getragen, n\u00e4mlich der steigenden Lebenserwartung, die zu einer immer \u00e4lter werdenden Bev\u00f6lkerung f\u00fchrt, die oft jenen Punkt im Leben erreicht, an dem der k\u00f6rperliche und kognitive Verfall ein Hindernis f\u00fcr die Urteilsf\u00e4higkeit darstellt.<\/p>\n<p>Daher werden in den Bereichen der pers\u00f6nlichen, verm\u00f6gensrechtlichen und rechtlichen Betreuung die Entscheidungen von Dritten getroffen. In diesem Sinne wurde bei der Reform des <strong>Schweizerischen Zivilgesetzbuches<\/strong> der Selbstbestimmung, insbesondere durch den Vorsorgeauftrag, breiter Raum gegeben.<\/p>\n<h2>Was ist der Vorsorgeauftrag?<\/h2>\n<p>Der <strong>Vorsorgeauftrag<\/strong> ist eine Urkunde, die jedem, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt der Errichtung des Vorsorgeauftrages urteilsf\u00e4hig ist, die M\u00f6glichkeit gibt, eine nat\u00fcrliche oder juristische Person mit der Wahrnehmung seiner Person, seiner Verm\u00f6gensinteressen oder seiner Vertretung in Rechtsangelegenheiten zu beauftragen, falls er oder sie urteilsunf\u00e4hig wird.<\/p>\n<p>Die <strong>Vorsorgevollmacht<\/strong> hat einen weiten inhaltlichen Spielraum: Es ist m\u00f6glich, entweder detaillierte Anweisungen f\u00fcr alle Bereiche zu erteilen als auch nur knappe Angaben zu den wichtigsten Fragen zu geben. Es ist auch m\u00f6glich, die Vollmacht auf mehrere Personen aufzuteilen, indem zum Beispiel jemand mit der pers\u00f6nlichen Betreuung und eine andere Person mit den verm\u00f6gensrechtlichen Angelegenheiten beauftragt wird.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Inhalt der Vollmacht frei ist und jeder w\u00e4hlen kann, in welchen Bereichen er die M\u00f6glichkeit der Selbstbestimmung aus\u00fcben m\u00f6chte, gilt dies nicht f\u00fcr die Form, die bestimmten Regeln folgen muss, um die G\u00fcltigkeit des Dokuments zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Die <strong>Vorsorgevollmacht<\/strong> ist nur g\u00fcltig, wenn sie in eigenh\u00e4ndiger Form verfasst ist, d.h. handschriftlich und mit Datum und Unterschrift auf jeder Seite des Dokuments versehen ist, oder wenn sie von einem Notar errichtet wird. Um sicherzustellen, dass Sie eine rechtsg\u00fcltige Urkunde abschlie\u00dfen, ist der Gang zum Notar sicherlich vorzuziehen.<\/p>\n<h2>Wie ist der Vorsorgeauftrag aufzubewahren?<\/h2>\n<p>Er kann pers\u00f6nlich an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, er kann auch einem Notar anvertraut werden oder er kann in der Datenbank Infostar beim Zivilstandsamt gespeichert werden.<\/p>\n<p>Um verwendet werden zu k\u00f6nnen, muss der Vorsorgeauftrag zun\u00e4chst von der <strong>Regionalen Schutzbeh\u00f6rde (ARP)<\/strong> validiert werden. Wie wird der Vorsorgeauftrag gepr\u00fcft? Die Beh\u00f6rde pr\u00fcft sowohl die Form als auch den Inhalt der Vollmacht, d.h. ob die Voraussetzungen f\u00fcr die Wirksamkeit des Mandats erf\u00fcllt sind und ob die darin enthaltenen Angaben in Bezug auf die aktuelle Situation realistisch sind; schlie\u00dflich wird die Eignung des gesetzlichen Vertreters \u00fcberpr\u00fcft.<\/p>\n<p>Die Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde muss auch pr\u00fcfen, ob weitere Schutzma\u00dfnahmen erforderlich sind, beispielsweise wenn der Bevollm\u00e4chtigte nur f\u00fcr bestimmte Bereiche eine Vollmacht erteilt hat.<\/p>\n<p>Wird die Person wieder urteilsf\u00e4hig, erlischt der Vorsorgeauftrag.<\/p>\n<h2>Patientenverf\u00fcgung<\/h2>\n<p>Eine urteilsf\u00e4hige Person kann durch eine Patientenverf\u00fcgung angeben, in welche medizinische Behandlung sie einwilligt oder diese ablehnt. Au\u00dferdem kann sie eine nat\u00fcrliche Person bestimmen, die sie im Falle seiner Urteilsunf\u00e4higkeit gegen\u00fcber \u00c4rzten in Behandlungsangelegenheiten vertritt.<\/p>\n<p>Das Muster der Patientenverf\u00fcgung kann online heruntergeladen werden, z.B. von der Website des <strong>Schweizerischen Roten Kreuzes<\/strong> oder der <strong>Schweizerischen \u00c4rztevereinigung<\/strong>, und kann schriftlich beim Hausarzt oder bei der Krankenversicherung hinterlegt werden. Zur G\u00fcltigkeit gen\u00fcgt eine Validierung durch den behandelnden Arzt.<\/p>\n<h2>Was passiert, wenn der Patient keine Verf\u00fcgung oder Vorsorgevollmacht hinterl\u00e4sst<\/h2>\n<p>Der <strong>Vorsorgeauftrag<\/strong> und die Patientenverf\u00fcgung sind zwei Ausdrucksformen des Willens einer Person.<\/p>\n<p>Was passiert, wenn der Patient keine Verf\u00fcgungen hinterlassen hat und urteilsunf\u00e4hig wird? Liegen keine Dokumente vor, besteht ein Vertretungsrecht der dem Kranken nahestehenden Personen, in allen Bereichen durch den Ehegatten oder den <strong>eingetragenen Lebenspartner (Art. 374 ZGB)<\/strong> oder im medizinischen Bereich durch eine gesetzlich vorgesehene Verordnung gem\u00e4\u00df <strong>Artikel 378 ZGB<\/strong>.<\/p>\n<p>Danach folgen: der Ehegatte oder eingetragene Partner, die im gemeinsamen Haushalt lebende Person, die Nachkommen, die Eltern und schlie\u00dflich die Geschwister.<\/p>\n<p>Wenn es keine Verf\u00fcgungen gibt, ernennt das <strong>ARP<\/strong> einen rechtlichen Betreuer, dessen Aufgabe es ist, sich um die Person zu k\u00fcmmern, die sich in einem gebrechlichen und verletzlichen Zustand befindet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn eine Person nicht mehr urteilsf\u00e4hig ist, treten nahestehende Personen und rechtliche Betreuer ein, um ihre Interessen zu wahren und alle erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Aber wie sind diese Beziehungen geregelt? Nach welchen Kriterien wird jemand unter Beistandschaft gestellt? Mit der Reform des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Jahr 2013 wurde einem charakteristischen Aspekt unserer Gesellschaft Rechnung getragen, n\u00e4mlich der steigenden Lebenserwartung, die zu einer immer \u00e4lter werdenden Bev\u00f6lkerung f\u00fchrt, die oft jenen Punkt im Leben erreicht, an dem der k\u00f6rperliche und kognitive Verfall ein Hindernis f\u00fcr die Urteilsf\u00e4higkeit darstellt. Daher werden in den Bereichen der pers\u00f6nlichen, verm\u00f6gensrechtlichen und rechtlichen Betreuung die Entscheidungen von Dritten getroffen. In diesem Sinne wurde bei der Reform des Schweizerischen Zivilgesetzbuches der Selbstbestimmung, insbesondere durch den Vorsorgeauftrag, breiter Raum gegeben. Was ist der Vorsorgeauftrag? Der Vorsorgeauftrag ist eine Urkunde, die jedem, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt der Errichtung des Vorsorgeauftrages urteilsf\u00e4hig ist, die M\u00f6glichkeit gibt, eine nat\u00fcrliche oder juristische Person mit der Wahrnehmung seiner Person, seiner Verm\u00f6gensinteressen oder seiner Vertretung in Rechtsangelegenheiten zu beauftragen, falls er oder sie urteilsunf\u00e4hig wird. Die Vorsorgevollmacht hat einen weiten inhaltlichen Spielraum: Es ist m\u00f6glich, entweder detaillierte Anweisungen f\u00fcr alle Bereiche zu erteilen als auch nur knappe Angaben zu den wichtigsten Fragen zu geben. Es ist auch m\u00f6glich, die Vollmacht auf mehrere Personen aufzuteilen, indem zum Beispiel jemand mit der pers\u00f6nlichen Betreuung und eine andere Person mit den verm\u00f6gensrechtlichen Angelegenheiten beauftragt wird. W\u00e4hrend der Inhalt der Vollmacht frei ist und jeder w\u00e4hlen kann, in welchen Bereichen er die M\u00f6glichkeit der Selbstbestimmung aus\u00fcben m\u00f6chte, gilt dies nicht f\u00fcr die Form, die bestimmten Regeln folgen muss, um die G\u00fcltigkeit des Dokuments zu gew\u00e4hrleisten. Die Vorsorgevollmacht ist nur g\u00fcltig, wenn sie in eigenh\u00e4ndiger Form verfasst ist, d.h. handschriftlich und mit Datum und Unterschrift auf jeder Seite des Dokuments versehen ist, oder wenn sie von einem Notar errichtet wird. Um sicherzustellen, dass Sie eine rechtsg\u00fcltige Urkunde abschlie\u00dfen, ist der Gang zum Notar sicherlich vorzuziehen. Wie ist der Vorsorgeauftrag aufzubewahren? Er kann pers\u00f6nlich an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, er kann auch einem Notar anvertraut werden oder er kann in der Datenbank Infostar beim Zivilstandsamt gespeichert werden. Um verwendet werden zu k\u00f6nnen, muss der Vorsorgeauftrag zun\u00e4chst von der Regionalen Schutzbeh\u00f6rde (ARP) validiert werden. Wie wird der Vorsorgeauftrag gepr\u00fcft? Die Beh\u00f6rde pr\u00fcft sowohl die Form als auch den Inhalt der Vollmacht, d.h. ob die Voraussetzungen f\u00fcr die Wirksamkeit des Mandats erf\u00fcllt sind und ob die darin enthaltenen Angaben in Bezug auf die aktuelle Situation realistisch sind; schlie\u00dflich wird die Eignung des gesetzlichen Vertreters \u00fcberpr\u00fcft. Die Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde muss auch pr\u00fcfen, ob weitere Schutzma\u00dfnahmen erforderlich sind, beispielsweise wenn der Bevollm\u00e4chtigte nur f\u00fcr bestimmte Bereiche eine Vollmacht erteilt hat. Wird die Person wieder urteilsf\u00e4hig, erlischt der Vorsorgeauftrag. Patientenverf\u00fcgung Eine urteilsf\u00e4hige Person kann durch eine Patientenverf\u00fcgung angeben, in welche medizinische Behandlung sie einwilligt oder diese ablehnt. Au\u00dferdem kann sie eine nat\u00fcrliche Person bestimmen, die sie im Falle seiner Urteilsunf\u00e4higkeit gegen\u00fcber \u00c4rzten in Behandlungsangelegenheiten vertritt. Das Muster der Patientenverf\u00fcgung kann online heruntergeladen werden, z.B. von der Website des Schweizerischen Roten Kreuzes oder der Schweizerischen \u00c4rztevereinigung, und kann schriftlich beim Hausarzt oder bei der Krankenversicherung hinterlegt werden. Zur G\u00fcltigkeit gen\u00fcgt eine Validierung durch den behandelnden Arzt. Was passiert, wenn der Patient keine Verf\u00fcgung oder Vorsorgevollmacht hinterl\u00e4sst Der Vorsorgeauftrag und die Patientenverf\u00fcgung sind zwei Ausdrucksformen des Willens einer Person. Was passiert, wenn der Patient keine Verf\u00fcgungen hinterlassen hat und urteilsunf\u00e4hig wird? 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Wenn es keine Verf\u00fcgungen gibt, ernennt das ARP einen rechtlichen Betreuer, dessen Aufgabe es ist, sich um die Person zu k\u00fcmmern, die sich in einem gebrechlichen und verletzlichen Zustand befindet.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":239798,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_relevanssi_hide_post":"","_relevanssi_hide_content":"","_relevanssi_pin_for_all":"","_relevanssi_pin_keywords":"","_relevanssi_unpin_keywords":"","_relevanssi_related_keywords":"","_relevanssi_related_include_ids":"","_relevanssi_related_exclude_ids":"","_relevanssi_related_no_append":"","_relevanssi_related_not_related":"","_relevanssi_related_posts":"","_relevanssi_noindex_reason":"","inline_featured_image":false,"_mbp_gutenberg_autopost":false,"_pgmb_is_evergreen":true,"_pgmb_ap_template_id":0,"footnotes":""},"categories":[11],"tags":[],"class_list":["post-246475","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-news"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/beecare.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/246475","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/beecare.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/beecare.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/beecare.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/beecare.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=246475"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/beecare.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/246475\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/beecare.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/239798"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/beecare.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=246475"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/beecare.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=246475"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/beecare.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=246475"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}