BeeCare unterstützt bis heute mehr als 370 Familien, die aus verschiedenen Gründen um Unterstützung bei der Pflege ihrer älteren, kranken oder verletzten Familienmitglieder gebeten haben
Wir haben deshalb Gabriele Fattorini, Direktor der Abteilung für Soziales und Familie (DASF) des Kantons Tessin, gebeten, uns die Kantonale Direkthilfe für die Pflege zuhause näher zu erläutern.
Wie funktioniert der kantonale Beitrag an die Pflege für den Verbleib zuhause?
„Die Direkthilfe (AD) ist im Pflegegesetz Heimpflege (LACD) vorgesehen. Sie dient der finanziellen Unterstützung von älteren oder behinderten Personen, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen und aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit auf die Hilfe anderer Personen (Familienangehörige oder Dritte) angewiesen sind, um zuhause bleiben zu können und so einen Eintritt in ein Pflegeheim zu vermeiden. Es handelt sich um eine Form der finanziellen Unterstützung, die seit dem 1. Januar 1993 in Kraft ist und anderen Interventionen und Regelungen wie der Schwerbehindertenzulage (AGI) untergeordnet ist. Die Direkthilfe (AD) wird aufgrund der finanziellen Situation des Antragstellers gewährt und auf der Grundlage des Entscheids über die Gewährung einer AHV/IV-Ergänzungsleistung (EL) oder, falls diese nicht gewährt wird, auf der Grundlage der entsprechenden Berechnungstabelle berechnet.
Zusätzlich zu dieser Form der Finanzhilfe für die mantenimento a domicilio sieht das LACD (kantonales Assistenz und Heimpflegegesetz) auch einen Beitrag für die Organisation individueller Wohnformen vor. Damit werden ältere oder behinderte Personen, welche erhebliche Kosten aufwenden müssen, finanziell unterstützt um ihre Wohnung so anzupassen, damit sie dort weiterhin wohnen können; zum Beispiel durch die Beseitigung baulicher Barrieren.”
Wie unterscheidet sich diese Direkthilfe von der AGI-Förderung oder den PC-Beiträgen der AHV?
„Die Direkthilfe richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und dem Grad der Pflegebedürftigkeit des Antragstellers und ist subsidiär zu anderen Leistungen, die für den gleichen Zweck gewährt werden, wie z.B. die AHV/IV-Ergänzungsleistungen und das Bundesgesetz des Versicherungsvertrages (VVG).”
Wie kann die subventionierte Person diese finanzielle Unterstützung für den Verbleib zuhause verwenden?
„Die Direkthilfe wird für die Bezahlung einer oder mehrerer Betreuungspersonen gewährt. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Töchter oder Söhne älterer Menschen, die wegen der Pflege ihrer Angehörigen ihre Arbeit aufgegeben haben. Dies geht aus einer Studie der SUPSI hervor, die 2019 im Auftrag des DSS einen Evaluierungsbericht über die Direkthilfe vorgelegt hat; dieser Verzicht wird insbesondere von den Müttern von behinderten Leistungsempfängern (4 von 5) und den Töchtern von älteren Leistungsempfängern (1 von 3) geleistet. In diesen Fällen stellt der Beitrag ein zusätzliches Einkommen im Familienhaushalt dar. Aus diesem Grund werden Personen, die Direkthilfen erhalten, dem Sozialversicherungsinstitut systematisch als Arbeitgeber gemeldet.
Wenn jedoch nachgewiesen werden kann, dass die Direkthilfe zur Bezahlung der hauswirtschaftlichen Dienstleistungen eines häuslichen Pflegedienstes verwendet wird und der Beitrag tatsächlich nicht an Dritte weitergegeben wird, erlischt die Zugehörigkeit als Arbeitgeber. In diesen besonderen Fällen ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Leistungsempfänger, bei dem es sich oft um eine ältere Person handelt, die für den gleichen Zweck gewährten Rückerstattungen, auf die sie Anspruch hat, beantragen muss und dass diese dann vom Beitrag abgezogen werden (z.B. Rückerstattung für den Haushaltsunterhalt oder Rückerstattung für die Kosten der häuslichen Pflege der AHV/IV oder des KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung). Zudem unterliegt die Subvention für die häusliche Pflege der Besteuerung; sie gilt daher als steuerbares Einkommen für den Leistungsempfänger selbst oder für die Personen, denen sie in Form von Lohn für die geleistete Pflege ausgezahlt wird.”
Warum hat sich unser Kanton für die Unterstützung der häuslichen Pflege entschieden? Diese Subvention wird im Vergleich zur übrigen Schweiz fast ausschließlich im Tessin angeboten.
„Die Ausrichtung auf die Pflege zuhause wird im Tessin seit etwa zwei Jahrzehnten durch den Grundsatz „ambulant vor stationär“ bekräftigt, wobei man (zusammen mit anderen Kantonen, vor allem in der Westschweiz) die von der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (CDS) eingeschlagene Richtung vorweggenommen hat und ihr dann folgte. Diese Strategie manifestiert sich einerseits in der schrittweisen Reduktion der Bettenzahl in den medizinischen Einrichtungen im Verhältnis zur über 80-jährigen Bevölkerung und andererseits in der starken Ausrichtung auf die häusliche Pflege und Betreuung zu Hause, sowie auf Dienstleistungen und Unterstützungsangebote zum Verbleib der älteren Menschen zu Hause.
Die Integrierte LAnz-LACD-Planung 2021-2030 bekräftigt ebenfalls den Grundsatz der Bevorzugung der häuslichen Pflege und versucht, diesen durch die Unterstützung einer Reihe von Diensten und Leistungen weiter zu stärken, die die Möglichkeit des Verbleibs zu Hause unter Berücksichtigung der Wünsche der Bedürftigen und ihrer Familien gewährleisten”.
Gibt es weitere finanzielle Unterstützungen, die der Kanton älteren Menschen gewährt, um Dienstleistungen außerhalb des Gesundheitswesens zu vergüten?
„Der Kanton finanziert im Auftrag des Bundes die Ergänzungsleistungen, die eine Reihe von finanziellen Hilfen zur Deckung der Kosten von Krankheit und Behinderung garantieren, wie auch die Rückerstattung der Kosten der Haushaltshilfe, Pflege und Betreuung sowie der Transportkosten. Darüber hinaus finanziert der Kanton die Unterstützungsleistungen des Gesetzes über die häusliche Pflege und Betreuung, die eine Reihe von Dienstleistungen für Menschen garantieren, die aufgrund von Krankheit, Unfall, Behinderung, Mutterschaft, Alter oder sozial-familiären Schwierigkeiten Hilfe zu Hause benötigen. Dazu gehören insbesondere Tagesstätten mit sozialer Betreuung (CDSA), therapeutische Tagesstätten, Transportdienste und Mahlzeiten zu Hause“, fasst Gabriele Fattorini zusammen.