Covid-19 im Tessin: So vermeiden wir alle Risiken für ältere Menschen

Covid-19 im Tessin: So schützen wir ältere Menschen vor den Risiken durch das Virus.

In den letzten Tagen hat die Kantonsregierung eine Bestandsaufnahme der Situation und der Entwicklung der Epidemie in unserem Kanton gemacht. „Die richtigen Entscheidungen schützen uns“, so die Botschaft der Tessiner Regierung an die Bevölkerung.

Zweifellos sind die älteren Menschen diejenigen, die einem größeren Risiko ausgesetzt sind. Es ist von größter Bedeutung, sie im Alltag zu unterstützen, und das auch über gezielte Projekte. Dank des Engagements von Freiwilligen verschiedener Gemeinden stehen wir als Einrichtung zur Verfügung, älteren Menschen Lebensmittel und Arzneimittel nach Hause zu bringen.

Viele Gemeinden des Kantons Tessin bieten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Freiwilligenverbänden Unterstützung und Hilfe für Senioren und Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden und sich aufgrund der Einschränkungen in Isolation zu Hause befinden. Es gibt viele Möglichkeiten, diesen Personen zu helfen – beispielsweise den Einkauf für sie erledigen und nach Hause bringen oder sie ins Krankenhaus oder zum Arzt begleiten. Oder Personen mit besonderen Krankheiten Arzneimittel nach Hause bringen. Oder mit ihren Hunden spazieren gehen oder sich um den Müll kümmern.

Eine solche Hilfe kann den Unterschied bei der Vorbeugung und dem Schutz der Gesundheit der älteren Menschen ausmachen.

Covid-19 Anweisungen: psychologische Hilfe für ältere Menschen

Menschen im Alter ab 65 Jahren sind den Risiken des Virus und somit gesundheitlichen Problemen und Komplikationen stärker ausgesetzt, die ihr Leben ernsthaft gefährden können.

Das Bundesamt für Gesundheit hat die folgenden Anweisungen gegeben:

  • Überfüllte Orte wie Bahnhöfe oder öffentliche Verkehrsmittel sowie Spitzenzeiten (Pendelverkehr oder der Einkauf am Samstag) sind zu vermeiden.
  • Nicht unbedingt notwendige Kontakte sind zu vermeiden.
  • Um sich zum Arzt oder zum Arbeitsplatz zu begeben, sollte möglichst das eigene Auto oder das Fahrrad benutzt werden. Wem dies möglich ist, sollte zu Fuß gehen.

Angesichts der wahrscheinlichen Einschränkungen für den Besuch von Alten- und Pflegeheimen, der stark eingeschränkt und streng kontrolliert werden wird, dürfen insbesondere die Senioren nicht allein gelassen werden, die am schwächsten sind. Für sie muss jede Pflege und Behandlung ihrer chronischen Krankheiten garantiert werden. Sie müssen geschützt werden, jedoch im Rahmen von Solidarität und täglicher Unterstützung.

Die Kantone arbeiten bereits an Maßnahmen, da zu den Zielen auch die Wahrung des Soziallebens der am meisten gefährdeten Menschen gehört. Vor diesem Hintergrund muss älteren Menschen auch psychologische Unterstützung gewährt werden, um ihr persönliches Wohlbefinden zu fördern und trotz der kritischen Situation ihre sozialen Kontakte aufrechtzuerhalten.

Senioren steht eine sofortige psychologische Hilfe unter 0800 144 144 zur Verfügung (täglich von 7:00 bis 22:00).

Wer dies wünscht, wird mit Psychologen und Psychiatern des Tessiner Psychologenverbands (ATP) und der Tessiner Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (STPP) in Kontakt gesetzt.

Schützen wir uns, um unsere Senioren keinem Risiko auszusetzen

Die Prioritäten sind stets die gleichen: Einerseits gilt es, die Gesundheit der Tessiner Bevölkerung zu schützen, andererseits soll ein neuer Lockdown verhindert werden, der weder auf sozialer noch wirtschaftlicher und menschlicher Ebene vertretbar wäre.

Die Regierung hat neue Anti-Covid-Bestimmungen herausgegeben, die die Kantonsverwaltung, Schulen und Lokale betreffen:

  • Inzwischen ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Schutzmaske die Verbreitung des Virus wirksam verhindert. Vor diesem Hintergrund sollten wir uns alle daran gewöhnen, sie so oft wie möglich und korrekt zu verwenden und dabei Nase und Mund immer korrekt abzudecken.
  • Das Tragen der Schutzmaske ist in allen Gebäuden der Kantonsverwaltung obligatorisch. Eine Ausnahme gilt nur für das Personal, dessen Arbeitsplatz durch Trennwände aus Kunststoffglas geschützt ist.
  • Das Tragen der Schutzmaske ist für das Personal in der Gastronomie sowie in allen öffentlichen Einrichtungen obligatorisch. In diesem Fall muss auch ein Register geführt werden, auf dem die Uhrzeit des Betretens und des Verlassens des betreffenden Lokals anzugeben ist.
  • Das Tragen der Schutzmaske ist außerdem ab Sekundarstufe II in den Schulen obligatorisch. Darüber hinaus ist sie am Arbeitsplatz zu tragen, es sei denn, der notwendige Abstand ist garantiert (wie beispielsweise in Einzelbüros).
  • Desweiten besteht Pflicht zum Tragen der Schutzmaske im Umfeld von Veranstaltungen im Freien (wobei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten sind) und generell auf öffentlichem Raum, wenn der notwendige Abstand nicht gewährleistet ist.
  • Diskotheken, Messen und sportliche sowie kulturelle Einrichtungen mit einer Besucherzahl von mehr als 15 Personen bleiben geschlossen.

Die Einhaltung dieser Bestimmungen ermöglicht den Schutz unserer eigenen Gesundheit und vor allem der Gesundheit der am meisten gefährdeten Personen, der älteren Generation unserer Bevölkerung.

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